Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde
nichtförmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann.
- Die D. ist an keine Frist gebunden.
- Keine Kostenpflicht, auch wenn sie erfolglos bleibt.
- Im Unterschied zum  Widerspruch oder zur förmlichen  Beschwerde kein Rechtsanspruch auf eine Sachentscheidung, wohl aber ein Anspruch auf sachliche Befassung und Bescheidung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Dienstaufsichtsbeschwerde — Dienst|auf|sichts|be|schwer|de, die (Rechtsspr.): formlose Beschwerde bei der übergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt: eine Flut von n. * * * Dienst|aufsichtsbeschwerde,   form , frist , kostenloser und außergerichtlicher Rechtsbehelf,… …   Universal-Lexikon

  • Dienstaufsichtsbeschwerde — Dienst|auf|sichts|be|schwer|de (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beschwerde (Recht) — Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile besteht die Möglichkeit zur Beschwerde nur in Ausnahmefällen. Gegen Urteile richten sich in der Regel die… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschwerde (Strafrecht) — Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile besteht die Möglichkeit zur Beschwerde nur in Ausnahmefällen. Gegen Urteile richten sich in der Regel die… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschwerdeinstanz — Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile besteht die Möglichkeit zur Beschwerde nur in Ausnahmefällen. Gegen Urteile richten sich in der Regel die… …   Deutsch Wikipedia

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  • Beschwerde (Deutsches Recht) — Die Beschwerde (lateinisch Gravamen[1]) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile besteht die Möglichkeit zur Beschwerde nur in Ausnahmefällen. Gegen Urteile richten sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

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