Dienstaufsichtsbeschwerde
- Dienstaufsichtsbeschwerde
nichtförmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann.
- Die D. ist an keine Frist gebunden.
- Keine Kostenpflicht, auch wenn sie erfolglos bleibt.
- Im Unterschied zum ⇡ Widerspruch oder zur förmlichen ⇡ Beschwerde kein Rechtsanspruch auf eine Sachentscheidung, wohl aber ein Anspruch auf sachliche Befassung und Bescheidung.
Lexikon der Economics.
2013.
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